Schulbauprogramm BAUSTEIN Saarland

232 Millionen Euro für Schulen im Saarland.

Das Schulbauprogramm BAUSTEIN ist das größte kommunale Förderprogramm in der Geschichte des Saarlandes. Es bündelt Bundes-, Landes- und EU-Mittel für Sanierung, Modernisierung und Neubau kommunaler Schulgebäude. Der Schlüssel zum größten Einzeltopf, dem Transformationsfonds mit 100 Mio. Euro, ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte.

Pflichtvoraussetzung Transformationsfonds Die Förderung setzt den Nachweis einer KfW- oder BAFA-Förderung sowie die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten voraus. Wir übernehmen beides. Fragen Sie uns unverbindlich an →

Das Programm

Was ist das Schulbauprogramm BAUSTEIN?

BAUSTEIN steht für Bauliche Aufwertung und Umrüstung für Schulen in Technik, Effizienz, Innovation und Nachhaltigkeit. Das Programm bündelt Bundes-, Landes- und EU-Fördermittel in einer einzigen Förderkulisse und unterstützt saarländische Kommunen als Schulträger bei Sanierung, Modernisierung, energetischer Ertüchtigung und Neubau kommunaler Schulgebäude.

Es ist das größte kommunale Förderprogramm in der Geschichte des Saarlandes, administriert vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS). Die Laufzeit ist auf fünf Jahre angelegt, von Januar 2024 bis Dezember 2028. Antragsteller sind die Kommunen als Schulträger.

232,85 Mio. €

Gesamtvolumen aus Bundes-, Landes- und EU-Mitteln

5 Töpfe

Gebündelte Förderprogramme in einer Förderkulisse

90 %

Maximale Förderquote der zuwendungsfähigen Kosten

Programmlaufzeit 2024 bis 2028 60 Monate gesamt

Stand August 2025

Der Großteil der Mittel ist noch nicht abgerufen.

Nach gut einem Drittel der Programmlaufzeit sind erst rund 18 Prozent der Gesamtsumme verplant. Neun Projekte wurden bislang bewilligt, überwiegend von größeren Kommunen. Zahlreiche kleine und mittlere Gemeinden haben ihre Anträge noch nicht gestellt.

Die Mittel werden nicht nach dem Windhundprinzip vergeben, aber die Laufzeit ist begrenzt. Wer frühzeitig plant, sichert sich die verfügbare Förderkulisse und hat mehr Spielraum bei der Projektgestaltung. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte ist für den größten Fördertopf Pflicht und der erste notwendige Schritt für jede Antragstellung.

Quelle: SR.de, Aaron Klein / Christian Leistenschneider, 19. August 2025

18 % der Gesamtmittel verplant nach über einem Drittel der Laufzeit
9 bewilligte Projekte bis August 2025, überwiegend aus größeren Kommunen
2028 Programmende. Verbleibende Mittel stehen danach nicht mehr zur Verfügung.

Finanzierung

Die fünf Fördertöpfe im Überblick

BAUSTEIN bündelt fünf Förderprogramme von Bund, Land und EU in einer Förderkulisse. Die Töpfe haben unterschiedliche Ziele und Voraussetzungen. Entscheidend ist die richtige Kombination, um die maximale Förderquote von 90 Prozent zu erreichen.

100 Mio. €

Fördertopf 01 · Landesmittel

Transformationsfonds

Ausschließlich für energetische Maßnahmen. Voraussetzung ist der Nachweis einer KfW-Förderung (Standard 40, 55 oder 70) oder BAFA-Förderung sowie die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten.

+

Gefördert werden energetische Sanierungen der Gebäudehülle, Heizungsanlagen und Haustechnik sowie klimaneutraler Neubau und Erweiterung kommunaler Schulgebäude. Die Mittel werden zu 75 % an Gemeinden und zu 25 % an Gemeindeverbände ausgezahlt, budgetiert nach Schülerzahlen. Bei Kombination mehrerer Töpfe gilt eine Gesamtfördergrenze von 90 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten.

Energieeffizienz-Experte Pflicht KfW-Standard 40 / 55 / 70 Alternativ BAFA Nur energetische Maßnahmen Max. 90 % Förderquote

50 Mio. €

Fördertopf 02 · Landesmittel

Sondervermögen Zukunftsinitiative

Ergänzende Finanzierung für allgemeine Schulbaumaßnahmen. Enthält ein Sofortprogramm von 15 Mio. Euro für Sanitäranlagen an Grundschulen, das ohne Antragstellung direkt ausgezahlt wird.

+

Förderfähig sind allgemeine Sanierungen wie Sanitäranlagen, Klassenräume und Bodenbeläge sowie der Ausbau ganztägiger Bildungsangebote. Der Topf dient als Kofinanzierung zu KfW, BAFA und weiteren Bundesprogrammen. Das enthaltene Sofortprogramm gilt rückwirkend ab Oktober 2023 und wird als Pauschale zu 100 % ausgezahlt.

Allgemeine Sanierungen Kofinanzierung Sofortprogramm 15 Mio. € (Grundschulen) Sofortprogramm: 100 % Förderung, kein Antrag

40 Mio. €

Fördertopf 03 · Bundesmittel + Landesmittel

Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Finanziert bauliche Maßnahmen für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote an Grundschulen, z. B. Mensen, Aufenthalts- und Betreuungsräume.

+

Das Programm setzt die Bundesvorgaben zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter baulich um. Förderfähig sind alle Investitionen, die für einen funktionierenden Ganztagsbetrieb direkt erforderlich sind.

Ganztagsbetreuung Grundschule 33 Mio. € Bund + 7 Mio. € Land

32,85 Mio. €

Fördertopf 04 · Bundesmittel + Landesmittel

Startchancen-Programm (Säule 1)

Investitionen in eine zeitgemäße Lernumgebung, mit Schwerpunkt auf Schulen mit besonderem Förderbedarf. Säule 1 umfasst bauliche und infrastrukturelle Maßnahmen.

+

Das Startchancen-Programm ist ein Bundesprogramm zur Verbesserung der Bildungschancen. Säule 1 richtet sich gezielt an Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler und finanziert bauliche Investitionen in eine förderliche Lernumgebung.

Lernumgebung / Infrastruktur 23 Mio. € Bund + 9,85 Mio. € Land

10 Mio. €

Fördertopf 05 · EU-Mittel (EFRE)

Zukunftsenergieprogramm Kommunal (ZEP)

EU-Fördermittel für energetische Maßnahmen an Schulgebäuden. Kann nicht mit KfW-Förderungen kombiniert werden und eignet sich daher für Projekte ohne KfW-Nachweis.

+

Der ZEP-Kommunal wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gespeist und vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE) administriert. Wichtig für die Planung: Eine Kombination mit KfW-Programmen ist ausgeschlossen. Beim Transformationsfonds ist der ZEP daher nur als Alternative einsetzbar, nicht als Ergänzung.

EFRE / EU-Mittel Energetische Maßnahmen Nicht mit KfW kombinierbar
Gesamt 232,85 Mio. €

Mittelverteilung Transformationsfonds + Zukunftsinitiative nach Schülerzahlen (StaLa-Abfrage September 2022, ausschließlich kommunale Trägerschaft). Bei Inanspruchnahme mehrerer Töpfe gilt eine Gesamtfördergrenze von 90 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten. Alle Angaben ohne Gewähr.

So funktioniert es

Vom Erstgespräch zur Förderzusage

Der Weg zur BAUSTEIN-Förderung besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Schritten: Zuerst wird die BEG-Förderung bei KfW oder BAFA gesichert. Auf dieser Grundlage beantragt die Kommune anschließend die Mittel aus dem Schulbauprogramm beim MIBS. Wir begleiten den gesamten Prozess.

01

Erstgespräch und Analyse des Bauvorhabens

Wir klären Art und Umfang des Vorhabens, den energetischen Zustand des Schulgebäudes und die förderfähigen Maßnahmen.

02

Optimale Förderkulisse abstimmen

Wir ermitteln die kombinierbare Förderstrategie und das kommunale Budget aus Transformationsfonds und Zukunftsinitiative.

03

BEG-Antrag bei KfW oder BAFA stellen

Als zugelassene Energieeffizienz-Experten stellen wir den Förderantrag nach BEG und begleiten alle energetischen Nachweise bis zur Förderzusage.

04

BAUSTEIN-Antrag beim MIBS stellen

Mit der KfW- oder BAFA-Zusage in der Hand beantragt die Kommune die BAUSTEIN-Mittel beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Wir unterstützen bei den Unterlagen.

05

Planung, Baubegleitung und Abrechnung

Wir übernehmen die energetische Fachplanung, begleiten die Bauausführung und erstellen die abschließenden Nachweise gegenüber Fördermittelgeber und MIBS.

Kühn Architekten übernimmt
Kommune handelt selbst

Kein Windhundprinzip: Die Mittel sind Ihrer Kommune bereits budgetiert. Entscheidend ist, den Antrag rechtzeitig vor Programmende (31. Dezember 2028) zu stellen und alle Fördervoraussetzungen vollständig zu erfüllen.

FAQs

Häufige Fragen zum Schulbauprogramm BAUSTEIN

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BEG-Förderung.

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